Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Grömbach ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.groembach.de

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt. 

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
  • Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen
  • Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum)
  • Anforderung 9.1.4.4 Textgröße ändern
  • Anforderung 9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben oder Fokus
  • Anforderung 9.2.4.1 Blöcke überspringen
  • Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar
  • Anforderung 9.3.1.1 Sprache der Seite
  • Anforderung 9.3.1.2 Sprache von Teilen
  • Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse
  • Anforderung 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert
  • Anforderung 9.6 Konformitätsanforderungen der WCAG
  • Anforderung 11.7 Benutzerpräferenzen
  • Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO
  • Anforderung 10.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
  • Anforderung 10.1.3.1 Info und Beziehungen
  • Anforderung 10.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge
  • Anforderung 10.4.1.1 Syntaxanalyse
  • Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
  • Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.04.2024  erstellt.

Die zur Erstellung der Erklärung nach § 4 Absatz 2 verwendete Methode ist die von der öffentlichen Stelle durchgeführte Selbstbewertung. Die Grundlage für die Erklärung bildet eine durchgeführte Prüfung der Barrierefreiheit durch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.04.2024  überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder wünschen Sie Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte, stehen Ihnen verschieden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung Grömbach

Bürgermeister Daniel Wolber

Lindenweg 8

72294 Grömbach

Tel.: 07453 / 82 76

Fax: 07453 / 34 33

E-Mail: gemeinde@groembach.de

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit 

Schlichtungsstelle 

Else-Josenhans-Straße 6 

70173 Stuttgart 

Telefon: 0711 123 39375 

E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Wir planen die Neuerstellung einer barrierefreien Webseite und werden diese schnellstmöglich umsetzen.